Kirche lebt vom Engagement! Hier finden Sie die lebensbegleitenden Angebote Ihrer Evangelischen Kirchengemeinde Brühl – von der Seelsorge über Taufe, Konfirmation und Trauung bis hin zur Begleitung in Abschied und Trauer und zum (Wieder-)Eintritt in die Kirche.

Seelsorge

Seelsorge ist eine ganz persönliche Sache. Dabei sind nur drei Parteien gefragt: Sie, Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer und der Vater im Himmel. Worum es geht, bleibt geschützt durch das Beichtgeheimnis und die Amtsverschwiegenheit. Es kann also nur von Person zu Person gesprochen werden. Sprechen Sie einfach direkt eine Pfarrerin oder einen Pfarrer an.

Renate Gerhard

BezirkMitte · Brühl-West/Mitte/Ost · Christuskirche
AdresseComesstr. 34, 50321 Brühl

Sandra Nehring

BezirkSüd · Brühl-Badorf/Pingsdorf/Eckdorf/Schwadorf und Bornheim-Walberberg · Jakobuskirche (Unter Eschen)
AdresseGoethestraße 8, 50321 Brühl

Stefan Jansen-Haß

BezirkNord · Brühl-Vochem/Kierberg/Heide und Köln-Meschenich · Andreaskirche, Andreaskirchplatz 3
AdresseFrankenstr. 58, 50997 Köln

Taufe

Warum taufen wir? Weil Jesus Christus gesagt hat „Gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker. Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ (Matthäus 28,19). Diesem Willen Jesu folgen wir, wenn wir unsere Kinder taufen lassen. Eine besondere Ermutigung zur Taufe ist die gute Nachricht: Jesus Christus ist für uns gestorben und von den Toten auferstanden. Wir Menschen sind also von Gott angenommen und geliebt. Das wird in der Taufe jedem Einzelnen zugesprochen. Was Jesus tat, gilt auch für Dich!

Welche Folgen hat die Taufe für unser Leben? Das Leben des getauften Menschen steht unter einem neuen Vorzeichen: Jesus Christus ist sein Herr, dem wir vertrauen können. Erwachsene können das selbst erkennen, Kinder brauchen die Zuwendung von Eltern und Paten. Sie brauchen unser Vorbild und unsere Fürbitte.

Was haben die Eltern mit der Taufe ihres Kindes zu tun? Kleine Kinder können nicht selbst um die Taufe bitten, das tun die Eltern oder, in besonderen Fällen, deren Vertreter für sie. Man kann fragen, ob Eltern das Recht haben, so weitgehend über ihr Kind zu bestimmen. Eltern müssen aber ständig Entscheidungen für ihre Kinder treffen. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, dem Kind später zu sagen, warum sie es haben taufen lassen und was die Taufe für sein Leben bedeutet. Das Kind soll eines Tages in der Lage sein, selbst Ja zu dem Herrn Jesus zu sagen, auf dessen Namen es getauft wurde. Das wird dann in der Konfirmation besiegelt.

Warum auch noch Paten? Die Paten können die Eltern in der christlichen Verantwortung für das Kind unterstutzen. Sie sollen für das Kind beten und ihm helfen an Jesus Christus zu glauben und sich in der Gemeinde wohl­zufühlen. Es kommt dann darauf an, solche Paten zu finden, die ein gutes Verhältnis zur Familie und Gemeinde haben und dem Kind herzlich verbunden sind.

Wer kann Pate sein? Jeder getaufte und zum Abendmahl zugelassene Christ kann das Patenamt übernehmen. Wohnt er in einem anderen Ort so braucht er eine Patenbescheinigung. Diese erhält er von der Kirchengemeinde seines Wohnortes. Mitglieder evangelischer Freikirchen oder katholische Christen sind als Paten eines evangelischen Kindes ebenso willkommen. Wer aber aus der christlichen Kirche ausgetreten ist, einer Sekte oder einer nichtchristlichen Religionsgemeinschaft angehört, kann nicht Taufpate werden. Wer mit der Kirche nichts zu tun haben will, kann natürlich auch kein Amt dieser Kirche ausüben. Für die Evangelische Kirche hat das Patenamt eine große Bedeutung.

Wann sollen wir unsere Kinder taufen lassen? Zur Taufe ist es nie zu spät. Gottes Angebot steht dem Menschen offen, solange er lebt. Es ist die Regel in unserer Kirche, daß die Kinder in den ersten Monaten nach der Geburt getauft werden. Genauso können Kinder aber im Kindergarten- oder Grundschulalter, beim Wechsel auf die weiterführende Schule oder während der Konfirmandenzeit getauft werden. Die Taufe muss in jedem Fall vor der Konfirmation stattgefunden haben. Natürlich können sich auch Erwachsene taufen lassen. Sprechen Sie einfach Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer an.

Muß die Taufe im Gottesdienst der Gemeinde stattfinden? Im Allgemeinen ja, denn Taufe bedeutet, Teil der Gemeinde Jesu Christi zu werden. Die Taufe muss also dort gefeiert werden, wo sich die Gemeinde versammelt, um Gottes Wort zu hören. Regelmäßig werden auch besondere Taufgottesdienste gefeiert, die dann auf die Taufe und auf die Täuflinge ihrem Lebensalter entsprechend eingehen. Die Taufe muss aber an dem Ort stattfinden, an dem auch sonst das Evangelium verkündigt wird, also eine Kirche. Eine Taufe außerhalb einer Kirche ist nur bei Erkrankungen des Kindes oder eines Elternteiles oder aus anderen ähnlich wichtigen Gründen möglich, zum Beispiel zu Hause oder im Krankenhaus. Etwas anderes ist es, wenn Lebensgefahr besteht. Dann ist die Taufe immer und überall möglich und darf durch jeden Christenmenschen vollzogen werden. Im Taufgottesdienst nimmt die Gemeinde die Kinder als neue Glieder auf. Sie möchte zeigen, dass das Kind in die Gemeinschaft der Kirche Jesu Christi aufgenommen wird.

Kann die Taufe in einer anderen Gemeinde vollzogen werden? Dies ist möglich. Die Pfarrerin oder der Pfarrer der Heimatgemeinde muss zustimmen und eine Abmeldebescheinigung ausstellen. Das ist kein Problem. Sprechen Sie uns an.

Zur Feier der Taufe in der Kirche

Taufgespräch Bevor eine Taufe stattfindet, treffen sich die Eltern bzw. bei Jugendlichen oder Erwachsenen der Täufling selber mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer. Auch die Paten sind herzlich eingeladen, dabei zu sein. Hier wird über die Taufe und ihre Bedeutung gesprochen.Wir weisen schon hier darauf hin, dass in den Brühler Kirchen während eines Gottesdienstes keine Fotos gemacht werden dürfen.

Bibeltexte zur Taufe In der Regel werden bei der vom Pfarrer folgende Bibelworte gelesen: 1. Der Taufbefehl Jesu: Jesus Christus spricht: „Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jungem alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“ (Matthäus 28,18-20). 2. Bei einer Kindertaufe kann die Geschichte von der Segnung der Kinder zusätzlich vorgelesen werden: „Sie brachten Kinder zu Jesus, daß er sie an rührte. Die Jüngeraberfuhren die an, die sie trugen. Da es aber Jesus sah, ward er unwillig und sprach zu Ihnen: Lasset die Kinder zu mir kommen und wehret ihnen nicht; denn solcher ist das Reich Gottes. Wahrlich, ich sage euch: Wer das Reich Gottes nicht empfängt wie ein Kind, der wird nicht hineinkommen. Und er herzte sie und legte die Hände auf sie und segnete sie.“ (Markus 10,13-16). Diese Bibelstellen sagen uns, daß Jesus Christus den Auftrag zu taufen gegeben hat und uns ermutigt, unsere Kinder zur Taufe zu bringen oder selbst die Entscheidung für die Taufe zu treffen.

Taufansprache In der Taufansprache verkündigt der Pfarrer der Gemeinde den Eltern und den Paten das Evangelium und weist auf die besondere Verantwortung für das getaufte Kind hin. Er wird dazu ein Bibelwort auslegen oder die Bedeutung der Taufe für unser Leben erklären. TaufspruchDie Taufe eines jeden Menschen soll unter einem besonderen Vers aus der Bibel stehen. Dieser Spruch soll ein Motto für das neue Leben sein, das mit der Taufe beginnt. Eltern und Paten wählen einen passenden Spruch für ein Kind aus, Erwachsene entscheiden sich selbst. In der Lutherbibel sind wichtige und geeignete Verse fett gedruckt.

Glaubensbekenntnis Gemeinde, Eltern und Paten bekennen miteinander den christlichen Glauben zu dem das Kind in der Taufe gerufen wird Damit nehmen sie es zugleich in die Gemeinschaft dieses Glaubens auf. Das apostolische Glaubensbekenntnis „Ich glaube an Gott, den Vater…“ steht im Evangelischen Gesangbuch auf der drittletzten Seite abgedruckt.

Tauffragen Erwachsene werden gefragt, ob sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes getauft werden wollen. Eltern und Paten werden gefragt, ob sie das Kind taufen lassen wollen Die Bitte um die Taufe und der Empfang der Taufe gehören eng zusammen Darum hat es Sinn, diese Frage in der Tauffeier ausdrücklich zu stellen. In einigen Gemeinden schließt sich die Frage an, ob die Eltern bereit sind, ihr Kind im christlichen Glauben zu erziehen. Das Kind soll lernen, was die Taufe bedeu­tet. Zur gegebenen Zeit soll es selbst das Bekenntnis ablegen können, das bei seiner Taufe die Eltern und Paten abgelegt haben . Das geschieht in der Konfirmation.

Taufhandlung Der Pfarrer spricht: „Ich taufe dich auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Dabei begießt er dreimal den Kopf des Täuflings mit Wasser. Wasser und Wort gehören zusammen Das Wasserbad verdeutlicht dabei bildhaft die Verkündigung. Es geht um Reinigung, Stärkung, Belebung und Erneuerung.

Segen Dem getauften Kind, den Eltern, Paten und der Gemeinde wird die Verheißung, die Treue und bewahrende Macht Gottes zugesprochen.

Vorschläge für einen Taufspruch (48)

Erkundigen Sie sich in Ihrer Familie, ob vielleicht Eltern oder Großeltern einen Taufspruch gewählt haben, der auch für Sie oder Ihr Kind in Frage kommt. Diese Vorschläge sind nur eine Anregung:

  • So spricht der Herr: Fürchte dich nicht, denn ich bin mit dir und will dich segnen. (1. Mose 26,24)
  • Der Herr, dein Gott, ist ein barmherziger Gott; er wird dich nicht verlassen noch verderben. (5. Mose 4,31)
  • Der Herr ist mein Hirte, mir wird nichts mangeln. (Psalm 23,1)
  • Die Wege des Herrn sind lauter Güte und Treue für die, die seinen Bund und seine Gebote halten. (Psalm 25,10)
  • Der Herr ist mein Licht und mein Heil, vor wem sollte ich mich fürchten? Der Herr ist meines Lebens Kraft; vor wem sollte mir grauen? (Psalm 27,1)
  • Ich will den Herrn loben allezeit, sein Lob soll immerdar in meinem Munde sein. (Psalm 34,2)
  • Befiehl dem Herrn deine Wege und hoffe auf ihn; er wird´s wohl machen. (Psalm 37,5)
  • Sende dein Licht und deine Wahrheit, daß sie mich leiten und bringen zu deinem heiligen Berg und zu deiner Wohnung. (Psalm 43,3)
  • Gott der Herr ist Sonne und Schild; der Herr gibt Gnade und Ehre. Er wird kein Gutes mangeln lassen den Frommen. Herr Zebaoth, wohl dem Menschen, der sich auf dich verlässt. (Psalm 84,12)
  • Weise mir Herr, deinen Weg, dass ich wandele in deiner Wahrheit; erhalte mein Herz bei dem einen, dass ich deinen Namen fürchte. (Psalm 86,11)
  • Er hat seinen Engeln befohlen, dass sie dich behüten auf allen deinen Wegen. (Psalm 91,11)
  • Lobe den Herrn, meine Seele, und vergiss nicht, was er dir Gutes getan hat. (Psalm 103,2)
  • Dein Wort ist meines Fußes Leuchte und ein Licht auf meinem Wege. (Psalm 119,105)
  • Meine Augen sehnen sich nach deinem Heil und nach dem Wort deiner Gerechtigkeit. (Psalm 119,123)
  • Lehre mich tun nach deinem Wohlgefallen, denn du bist mein Gott; dein guter Geist führe mich auf ebener Bahn. (Psalm 143,10)
  • Des Menschen Herz erdenkt sich seinen Weg; aber der Herr allein lenkt seinen Schritt. (Sprüche 16,9)
  • So spricht der Herr: Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst. Ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein. (Jesaja 43,1)
  • Es sollen wohl Berge weichen und Hügel hinfallen, aber meine Gnade soll nicht von dir weichen, und der Bund meines Friedens soll nicht hinfallen, spricht der Herr, dein Erbarmer. (Jesaja 54,10)
  • Ich will meinen Geist in euch geben und will solche Leute aus euch machen, die in meinen Geboten wandeln und meine Rechte halten und danach tun. (Hesekiel 36,27)
  • Es ist dir gesagt, Mensch, was gut ist und was der Herr von dir fordert, nämlich Gottes Wort halten und Liebe üben und demütig sein vor deinem Gott. (Micha 6,8)
  • Der Herr ist gütig und eine Feste zur Zeit der Not und kennt die, die auf ihn trauen. (Nahum 1,7)
  • Selig sind, die hungern und dürsten nach der Gerechtigkeit; denn sie sollen satt werden (Matthäus 5,6)
  • Selig sind, die reinen Herzens sind; denn sie werden Gott schauen. (Matthäus 5,8)
  • Trachtet zuerst nach dem Reich Gottes und nach seiner Gerechtigkeit, so wird euch das alles zufallen. (Matthäus 6,33)
  • Bittet, so wird euch gegeben, suchet, so werdet ihr finden, klopfet an, so wird euch aufgetan. (Matthäus 7,7)
  • Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende. (Matthäus 28,20)27. Freut euch, dass eure Namen in Himmel geschrieben sind. (Lukas 10,20)28. Selig sind, die Gottes Wort hören und bewahren. (Lukas 11,28)
  • Ich bin das Brot des Lebens. Wer zu mir kommt, den wird nicht hungern; und wer an mich glaubt, wird nimmermehr dürsten. (Johannes 6,35)
  • Ich bin der gute Hirte und kenne die Meinen und die Meinen kennen mich. (Johannes 10,14)
  • Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben. Niemand kommt zum Vater denn durch mich (Johannes 14,6)
  • Ich bin der Weinstock, ihr seid die Reben. Wer in mir bleibt und ich in ihm, der bringt viel Frucht; denn ohne mich könnt ihr nichts tun. (Johannes 15,5)
  • Das ist mein Gebot, dass ihr euch untereinander liebt, wie ich euch liebe. (Johannes 15,12)
  • Die der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder. (Römerbrief 8,14)
  • Der Gott der Hoffnung erfülle euch mit aller Freude und Frieden im Glauben. (Römerbrief 15,13)
  • Ihr seid reingewaschen, ihr seid geheiligt, ihr seid gerecht geworden durch den Namen des Herrn Jesus Christus und durch den Geist unseres Gottes (1. Korintherbrief 6,11)
  • Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist geworden. (2. Korintherbrief 5,17)
  • Ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus angezogen. (Galaterbrief 3,27)
  • Zur Freiheit hat uns Christus befreit! So steht nun fest und laßt euch nicht wieder das Joch der Knechtschaft auflegen! (Galaterbrief 5,1)
  • Gelobt sei Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Christus, der uns gesegnet hat mit allem geistlichen Segen im Himmel durch Christus. (Epheserbrief 1,3)
  • Gott, der in euch angefangen hat das gute Werk, der wird´s auch vollenden bis an den Tag Jesu Christi. (Philipperbrief 1,6)
  • Der Herr ist treu, der wird euch stärken und bewahren vor dem Bösen. (2. Thessalonicherbrief 3,3)
  • Gott hat uns nicht gegeben einen Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit. (2. Timotheusbrief 1,7)
  • Der feste Grund Gottes besteht und hat dieses Siegel: Der Herr kennt die Seinen; und: Es lasse ab von Ungerechtigkeit, wer den Namen des Herrn nennt. (2. Timotheusbrief 2,19)
  • Seht, welch eine Liebe hat uns der Vater erwiesen, daß wir Gottes Kinder heißen sollen – und wir sind es auch! (1. Johannesbrief 3,1)
  • Darin ist erschienen die Liebe Gottes unter uns, daß Gott seinen eingeborenen Sohn gesandt hat in die Welt, damit wir durch ihn leben sollen. (1. Johannesbrief 4,9)
  • Alles, was von Gott geboren ist, überwindet die Welt; und unser Glaube ist der Sieg, der die Welt überwunden hat. (1. Johannesbrief 5,4)
  • Wer den Sohn hat, der hat das Leben; wer den Sohn nicht hat, der hat das Leben nicht. (1. Johannesbrief 5,12)
  • Wir aber gehören nicht zu denen, die zurückweichen und verlorengehen, sondern zu denen, die glauben und das Leben gewinnen. (Hebräerbrief 10,39)
  • Jesus Christus, gestern und heute und derselbe auch in Ewigkeit. (Hebräerbrief 13,8)

Konfirmation

In der Konfirmation bestätigen die Jugendlichen die Entscheidung der Eltern und Paten, dass sie als Kinder getauft wurden. Deshalb geht der Konfirmation der Konfirmandenunterricht voraus, der den Jugendlichen Einblick in die Welt des Glaubens als Erwachsener und seiner Evangelischen Kirche geben soll. Der Konfirmandenunterricht dauert in der Evangelischen Kirchengemeinde Brühl knapp zwei Jahre. Er beginnt nach den Sommerferien und endet nach Ostern des übernächsten Jahres mit der Konfirmation. Hier werden die Jugendlichen nach ihrem Bekenntnis gefragt und daraufhin eingesegnet. Von der Gemeinde zum Konfirmandenunterricht eingeladen werden die Jahrgänge, die vor dem 30. Juni eines Jahres das 12. Lebensjahr vollendet haben. Sollte Ihr Kind keine persönliche Einladung erhalten haben, Klassenkameraden oder andere Jugendliche aus dem Umfeld sich aber zum Konfirmandenunterricht anmelden, sprechen Sie bitte das Gemeindeamt oder ihre Pfarrerin bzw. ihren Pfarrer an.

Auch ältere Jugendliche, die seinerzeit nicht zur Konfirmation gegangen sind, oder Erwachsene, die noch eingesegnet werden wollen, können sich konfirmieren lassen. Im Gespräch mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer wird geklärt, in welcher Weise eine Vorbereitung möglich ist und wann ein geeigneter Termin gefunden werden kann.

Der Konfirmandenunterricht in Brühl behandelt die wesentlichen Punkte des christlichen Glaubens. Er beschäftigt sich also unter anderem mit der Frage nach Gott, dem Leben Jesu Christi und der Offenbarung Gottes durch sein Wort, die Bibel. Dabei werden die Texte, die jede Christin und jeder Christ kennen muss, vermittelt, nämlich das Vaterunser, das Apostolische Glaubensbekenntnis, den 23. Psalm „Der Herr ist mein Hirte“ und die 10 Gebote. Darüber hinaus werden Einblicke in das Leben der Gemeinde gegeben, das Kirchenjahr und der Gottesdienst kennengelernt, eigene Gottesdienste werden gestaltet und das Besondere des Evangelischen Bekenntnisses wird herausgearbeitet. Probleme und besondere Fragestellungen der Jugendlichen finden Berücksichtigung.

Auch ältere Jugendliche, die seinerzeit nicht zur Konfirmation gegangen sind, oder auch Erwachsene, die noch eingesegnet werden wollen, können sich konfirmieren lassen. Im Gespräch mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer wird geklärt, in welcher Weise eine Vorbereitung möglich ist und wann ein geeigneter Termin gefunden werden kann.

Trauung

Die Evangelische Kirchengemeinde Brühl freut sich über Ihren Entschluss, vor Gott die Ehe einzugehen. Hier finden Sie einige Hinweise zur Trauung.

Die Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung. Die Voraussetzung dafür ist, grundsätzlich dass vorher die zivile Trauung auf dem Standesamt stattgefunden hat. Neuerdings besteht aber auch die Möglichkeit einer Segnung eines Paares ohne vorherige Ziviltrauung. Die Evangelische Kirche versteht die Ehe als eine Ordnung, die Gott der Welt und den Menschen gegeben hat, um Zusammenleben in Gottes Sinn möglich zu machen. Jesus war selbst zwar höchst wahrscheinlich nicht verheiratet, hat aber die Ehe sehr hoch geschätzt: „Die zwei werden ein Fleisch sein“. „Was nun Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden“ (Matthäusevangelium, Kapitel 19). Deshalb feiern wir Gottesdienst, wenn zwei Menschen sich miteinander vor Gott verbinden.  Die Trauung dauert je nach Ausgestaltung zwischen 35 und 50 Minuten.

„Gott ist die Liebe, und wer in der Liebe bleibt, der bleibt in Gott und Gott in ihm.“ (1.Brief des Johannes 4,16)

Liebe ist ein Geschenk. Einen Menschen gefunden zu haben, mit dem man sich in Liebe verbunden weiß, gehört zu den schönsten Erfahrungen des Lebens – ist Geheimnis und Geschenk zugleich. Wenn zwei Menschen beschließen, ein Leben lang zusammen zu bleiben, ist es das Größte, was sie sich gegenseitig schenken können.

Die Liebe Gottes hört nicht auf bei den Sehnsüchten gleichgeschlechtlich liebender Menschen. Daher ist es selbstverständlich, den Segen Gottes auch für gleichgeschlechtliche Paare, die in Liebe und Verantwortung füreinander dauerhaft zusammen leben wollen, zu erbitten.

Gleichgeschlechtlich liebende Menschen sehnen sich wie ihre heterosexuellen Mitmenschen nach stabiler Partnerschaft, weil auch ihre Liebe Spiegel der Liebe Gottes ist. Natürlich trauen wir in Brühl auch gleichgeschlechtliche Paare.

  • Sich mit der zuständigen Pfarrerin bzw. dem zuständigen Pfarrer in Verbindung setzen und den Termin vorschlagen; Traugespräch vereinbaren;
  • Im Gemeindeamt Brühl (Tel. 02232-43602 oder bruehl@ekir.de ) nachfragen, ob Ihr Wunschtermin und Ihre Wunschkirche frei sind;
  • Im Traugespräch mit Pfarrerin oder Pfarrer geht es um die christliche Ehe. Dazu wird Inhalt und Ablauf Ihrer Trauung besprochen. Das „Aufgebot“ wird bestellt. Dazu gibt es ein Formular, das den Eintrag der Trauung in das Kirchenbuch der Gemeinde vorbereitet;
  • Wenn Sie möchten, einen Trauspruch aus der Bibel auswählen, über den die Predigt gehalten wird; Lieder aussuchen;
  • Kontakt zur Küsterin oder zum Küster wegen Blumenschmucks herstellen.

Heiraten ist romantisch. Das weiße Kleid und der prächtige Anzug, die Gäste, das Auto, die Feier im Anschluss – all das ist wunderbar, und Sie werden sich Ihr Leben lang an diese Momente erinnern. Der Traugottesdienst soll Ihnen aber noch eine andere Perspektive auf diesen Tag und das gemeinsame Leben aufzeigen. Er richtet sich an Sie als Christenmenschen im Angesicht Gottes. Es geht um Ihre Lebenswirklichkeit, so wie Sie sind. Wir sind nicht in Hollywood oder bei RTL, sondern feiern den Traugottesdienst für echte Menschen, nämlich für Sie. Daher muss auch in Ihrer Trauung alles „echt“ sein und zu Ihnen passen. Wir weisen schon hier darauf hin, dass in den Brühler Kirchen während des Gottesdienstes keine Fotos gemacht werden dürfen.

Grundsätzlich müssen Braut und Bräutigam einer christlichen Kirche angehören (evangelisch, römisch-katholisch, orthodox oder freikirchlich). Es kann aber Ausnahmen geben. Darüber wird im Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer gesprochen. In jedem Fall sollte der evangelische Partner Kontakt zu seiner oder ihrer Kirche aufnehmen. Grundsätzlich gilt: Wir feiern eine Trauung im Angesicht Gottes. Nicht-christliche Ehepartner haben ihr eigenes Bekenntnis, aus der Kirche ausgetretene Personen haben dafür ihre Gründe. Beides muss respektiert werden. Bei der Trauung treten Menschen aber vor Gott, den Vater Jesu Christi. Die Trauung findet in einer christlichen Kirche statt. Wem der christliche Glaube nichts sagt und wer keinen Beitrag für die Arbeit und den Erhalt der Kirche leisten will, sollte sich genau überlegen, wie die Eheschließung in einer Kirche gesehen wird. Darüber wird beim Traugespräch zu reden sein.

Ein Brautpaar hat in insgesamt fünf Gemeinden Anrecht auf die Trauung, nämlich

  • am Wohnort von Braut oder Bräutigam;
  • am Wohnort der Eltern von Braut oder Bräutigam;
  • am zukünftigen Wohnort des Paares;

Natürlich können Sie auch in Brühl heiraten, wenn Sie keine der genannten Verbindungen hierher haben. Seien Sie aber bitte nicht traurig, wenn die Brühler Pfarrerin und die Pfarrer eine Trauung für Sie nicht einrichten können. Sie dürfen sehr gerne die Pfarrerin oder den Pfarrer Ihrer Heimatgemeinde anfragen, ob sie oder er Ihren Traugottesdienst in Brühl feiern könnte.

Wenn Sie eine der genannten Verbindungen zur Evangelischen Kirchengemeinde Brühl haben, geschieht ihre Trauung im Zusammenhang der Begleitung der Kirche durch das Leben und kostet nichts. Wenn sie keine Verbindung nach Brühl haben, bitten wir Sie in jedem Fall um eine Nutzungsgebühr für unsere Kirche. Küster und Kirchenmusikerin dürfen darüber hinaus eine Anerkennung für ihren Sonderdienst erwarten. Sprechen Sie bitte die Pfarrer oder das Gemeindeamt darauf an. Denken Sie bei Ihrer Planung auch an die Kosten für Blumenschmuck und evtl. Künstlerhonorare.

Die besondere Ausgestaltung Ihres Traugottesdienstes ist auch uns wichtig. Der gegebene Rahmen ist der eines Evangelischen Gottesdienstes, in dem die biblischen Texte und die christliche Botschaft das Zentrum bilden. Dazu gehört auch das geistliche Liedgut. Musik und alle anderen Gestaltungselemente müssen hierzu passen. Auch muss der Gottesdienst einen Bogen beschreiben – es wäre schade, wenn Ihre Trauung zusammengestückelt wirkt. Gesangs- oder Musikbeiträge sind willkommen. Denken Sie aber daran, dass Sie hier je nach dem nennenswerte Honorare zu zahlen haben. Wenn Sie besondere Wünsche bezüglich der Orgelmusik haben, ist die Kantorin Marion Köhler (Tel 02232 760517) Ihre Ansprechpartnerin. Musikwünsche aus ihrem Repertoire erfüllt sie gerne. Bei gewünschten Orgelstücken, die noch erarbeitet werden müssen, entscheidet die Kantorin oder der Kantor selbst. Seien Sie bitte nicht enttäuscht, wenn Ihr Wunschstück nicht erklingen kann. Wenn die Kantorin Ihrem Orgelwunsch zustimmt, müssen Sie in jedem Fall die Noten Ihres Wunschstücks besorgen, eine Aufnahme allein reicht nicht aus. Liedwünsche besprechen Sie bitte mit Pfarrerin oder Pfarrer beim Traugespräch.

Für den Blumenschmuck nehmen Sie bitte Kontakt zu Küsterin oder Küster der Kirche auf, in der sie heiraten werden. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter „Pfarrbezirke“ auf dieser Webseite oder auf der Rückseite des Gemeindebriefs. Heiraten mehrere Paare am selben Tag, wäre es schön, wenn Sie sich alle auf einen Schmuck einigen könnten. Es ist üblich, den Altarschmuck nach dem Traugottesdienst in der Kirche zu belassen. Auf diese Weise wird die Gottesdienstgemeinde am Sonntagmorgen auch in Ihre Trauung mit hinein genommen.

Das Werfen von Reis ist eine asiatische Sitte. Dort wird dem Brautpaar durch das Werfen von einigen wenigen Reiskörnern Fruchtbarkeit und Erfolg gewünscht. Reis ist in Asien das Hauptnahrungsmittel. Es wäre vergleichbar mit einer Tüte frischer Brötchen bei uns. Der Brauch ist durch die asiatischen Einwanderer in die USA und nach Westeuropa zu uns gekommen. Da Reis bei uns ein Massenprodukt ist, hat sich das pfundweise Werfen von Reis eingebürgert. Wir bitten Sie herzlich, auf das Reiswerfen vor unseren Kirchen zu verzichten. Natürlich ist Reis billig, aber doch ein Nahrungsmittel, das nicht auf den Boden geworfen werden sollte. Wer würde das mit einer Tüte Brötchen tun?

Ein „Umtrunk“ nach der Trauung vor der Kirche ist nur dann möglich, wenn keine weitere Trauung oder Veranstaltung folgt. Erkundigen Sie sich bitte unbedingt! Nehmen Sie Rücksicht! Jedes Brautpaar soll eine schön gestaltete Kirche und einen freien Kirchplatz für ihre Trauung vorfinden. Und bitte: Hinterlassen Sie auf keinen Fall der Küsterin oder dem Küster einen Berg leerer Flaschen und Einweggeschirr.

Vorschläge für einen Trauspruch (42)

Wenn Ihnen keiner der hier genannten Vorschläge zusagt, schauen Sie einmal die fett gedruckten Verse in Ihrer Bibel durch – vielleicht finden Sie selbst einen passenden Spruch:

  • Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie als Mann und Frau. (
  • Mose 1,27)
  • Und Gott der Herr sprach: Es ist nicht gut, daß der Mensch allein sei; ich will ihm eine Hilfe machen, die um ihn sei. (1.Mose 2,18)
  • So richtet nun euer Herz und euren Sinn darauf, den Herrn, euren Gott, zu suchen. (1.Chronik 22,19)
  • Die Freude am Herrn ist eure Stärke. (Nehemia 8,10)
  • Laß sich freuen alle, die auf dich trauen; ewiglich laß sie rühmen, denn du beschirmst sie. Fröhlich laß sein in dir, die deinen Namen lieben! Denn du, Herr, segnest die Gerechten, du deckst sie mit Gnade wie mit einem Schild. (Psalm 5, 12-13)
  • Mein Herz freut sich, daß du so gerne hilfst. Ich will dem Herrn singen, daß er so wohl an mir tut. (Psalm 13,6)
  • Der Herr ist mein Hirte, mir wird nichts mangeln. Er weidet mich auf einer grünen Aue und führet mich zum frischen Wasser. Er erquicket meine Seele. Er führet mich auf rechter Straße um seines Namens willen. (Psalm 23, 1-3)
  • Herr, zeige mir deine Wege und lehre mich deine Steige! Leite mich in deiner Wahrheit und lehre mich! Denn du bist der Gott, der mir hilft; täglich harre ich auf dich. (Psalm 25,4-5)
  • Die Wege des Herrn sind lauter Güte und Treue für alle, die seinen Bund und seine Gebote halten. (Psalm 25,10)
  • Herr, deine Güte reicht, so weit der Himmel ist, und deine Wahrheit, so weit die Wolken gehen. (Psalm 36,6)
  • Wer unter dem Schirm des Höchsten sitzt und unter dem Schatten des Allmächtigen bleibt, der spricht zu dem Herrn: Meine Zuversicht und meine Burg, mein Gott, auf den ich hoffe. (Psalm 91,1-2)
  • Dies ist der Tag, den der Herr macht; laßt uns freuen und fröhlich an ihm sein. O Herr, hilf! O Herr, laß wohlgelingen. (Psalm 118,24-25)
  • Der Segen des Herrn allein macht reich, und nichts tut eigene Mühe hinzu. (Sprüche 10,22).
  • So ist´s ja besser zu zweien als allein; denn sie haben guten Lohn für ihre Mühe. Fällt einer von ihnen, so hilft sein Gesell ihm auf. (Prediger 4,9)
  • Lege mich wie ein Siegel auf dein Herz, wie einen Siegelring auf deinen Arm. Denn Liebe ist stark wie der Tod und Leidenschaft unwiderstehlich wie das Totenreich. Ihre Glut ist feurig und eine Flamme des Herrn. (Hoheslied 8,6)
  • Verlaßt euch auf den Herrn immerdar; denn Gott der Herr ist ein Fels ewiglich. (Jesaja 26,4)
  • Es sollen wohl Berge weichen und Hügel hinfallen, aber meine Gnade soll nicht von dir weichen, spricht der Herr, dein Erbarmer. (Jesaja 54,10)
  • Der Herr ist gütig und eine Feste zur Zeit der Not und kennt die, die auf ihn trauen. (Nahum 1,7)
  • Laßt euer Licht leuchten vor den Leuten, damit sie eure guten Werke sehen und euren Vater im Himmel preisen. (Matthäus 5,16)
  • Mein Geist soll unter euch bleiben. Fürchtet euch nicht! (Haggai 2,5)
  • Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende. (Matthäus 28,20)
  • Bittet, so wird euch gegeben; suchet, so werdet ihr finden; klopfet an, so wird euch aufgetan. (Lukas 11,9)
  • Ein neues Gebot gebe ich euch, daß ihr euch untereinander liebt, wie ich euch geliebt habe, damit auch ihr einander liebhabt. (Johannes 13,34)
  • Ich bin der Weinstock; ihr seid die Reben. Wer in mir bleibt und ich in ihm, der bringt viel Frucht; denn ohne mich könnt ihr nichts tun. (Johannes 15,5)
  • Seid fröhlich in Hoffnung, geduldig in Trübsal, beharrlich im Gebet. (Römerbrief 12,12)
  • Der Gott der Hoffnung erfülle euch mit aller Freude und Frieden im Glauben, daß ihr immer reicher werdet an Hoffnung durch die Kraft des Heiligen Geistes. (Römerbrief 15,13)
  • Einen anderen Grund kann niemand legen als den, der gelegt ist, welcher ist Christus. (1.Korintherbrief 3,11)
  • Nun aber bleiben Glaube, Liebe, Hoffnung, diese drei; aber die Liebe ist die größte unter ihnen. (1.Korintherbrief 13,13)
  • Alle eure Dinge laßt in der Liebe geschehen. (1.Korintherbrief 16,14)
  • Einer trage des anderen Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen. (Galaterbrief 6,2)
  • Ertragt einer den anderen in Liebe und seid darauf bedacht, die Einigkeit im Geist zu wahren durch das Band des Friedens. (Epheserbrief 4,2-3)
  • Seid untereinander so gesinnt, wie es auch der Gemeinschaft in Jesus Christus entspricht. (Philipperbrief 2,5)
  • Freut euch im Herrn allewege, und abermals sage ich: Freuet euch! (Philipperbrief 4,4)
  • Über alles zieht an die Liebe, die da ist das Band der Vollkommenheit. Und der Friede Christi, zu dem ihr auch berufen seid in einem Leibe, regiere in euren Herzen; und seid dankbar. (Kolosserbrief 3,14-15)
  • Seid allezeit fröhlich, betet ohne Unterlaß, seid dankbar in allen Dingen; denn das ist der Wille Gottes in Jesus Christus an euch. (1.Thessalonicherbrief 5,16-18)
  • Gott hat uns nicht gegeben einen Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit. (2.Brief an Timotheus 1,7)
  • Dient einander, ein jeder mit der Gabe, die er empfangen hat, als die guten Haushalter der vielfachen Gnade Gottes. (1 Petrusbrief 4,10)
  • Alle eure Sorge werft auf ihn, denn er sorgt für euch. (
  • Petrusbrief 5,7)
  • Gott ist die Liebe; und wer in der Liebe bleibt, der bleibt in Gott und Gott in ihm. (1.Johannesbrief 4,16)
  • Laßt uns auf einander achthaben und uns anreizen zur Liebe und zu guten Werken. (Hebräerbrief 10,24)

Beerdigung und Trauercafé

Wenn der Tod eingetreten ist und der Tod vom Arzt festgestellt wurde, müssen Angehörige nicht sofort ein Bestattungsunternehmen rufen. Es ist sehr wichtig, Abschied zu nehmen, den verstorbenen Menschen loszugeben und der Gnade unseres Gottes anzubefehlen. Nehmen Sie sich dafür Zeit. Zu Hause entscheiden Sie selbst, ob Sie lieber allein sind oder Verwandte und Bekannte an das Sterbebett rufen. Pfarrerin und Pfarrer kommen gerne zu einer Aussegnung. In Krankenhäusern und Hospizen gibt es dafür meist spezielle Räume. Auch in Einrichtungen ohne Abschiedszimmer sollten Angehörige auf eine gewisse Zeit der Ruhe bestehen. Dem toten Menschen die Hände falten, eine Kerze entzünden, ein Vaterunser beten, den toten Menschen berühren, mit Angehörigen sprechen, gelernte Liedtexte vor Augen führen, den Psalm 23 „Der Herr ist mein Hirte“ (EG 710) miteinander sprechen. Es kann hilfreich sein, das Gesangbuch zur Hand zu nehmen. I m Evangelischen Gesangbuch (EG) finden Sie ab Nr 982 (S. 1459) Hilfe zur Begleitung Sterbender. Auch zum Beispiel das Ankleiden des Toten kann noch zu Hause geschehen und muss nicht dem Bestattungsunternehmen überlassen werden. Das könnte eine besondere Form der letzten Ehre für den verstorbenen Menschen sein.

Zwei Texte aus der Bibel, die am Sterbebett gelesen werden können:

Markusevangelium 16,1-7 Jesu Auferstehung

Und als der Sabbat vergangen war, kauften Maria von Magdala und Maria, die Mutter des Jakobus, und Salome wohlriechende Öle, um hinzugehen und ihn zu salben. 2 Und sie kamen zum Grab am ersten Tag der Woche, sehr früh, als die Sonne aufging. 3 Und sie sprachen untereinander: Wer wälzt uns den Stein von des Grabes Tür? 4 Und sie sahen hin und wurden gewahr, daß der Stein weggewälzt war; denn er war sehr groß. 5 Und sie gingen hinein in das Grab und sahen einen Jüngling zur rechten Hand sitzen, der hatte ein langes weißes Gewand an, und sie entsetzten sich. 6 Er aber sprach zu ihnen: Entsetzt euch nicht! Ihr sucht Jesus von Nazareth, den Gekreuzigten. Er ist auferstanden, er ist nicht hier. Siehe da die Stätte, wo sie ihn hinlegten. 7 Geht aber hin und sagt seinen Jüngern und Petrus, daß er vor euch hingehen wird nach Galiläa; dort werdet ihr ihn sehen, wie er euch gesagt hat.

Offenbarung 21,1-5 Das neue Jerusalem Und ich sah einen neuen Himmel und eine neue Erde; denn der erste Himmel und die erste Erde sind vergangen, und das Meer ist nicht mehr. 2 Und ich sah die heilige Stadt, das neue Jerusalem, von Gott aus dem Himmel herabkommen, bereitet wie eine geschmückte Braut für ihren Mann. 3 Und ich hörte eine große Stimme von dem Thron her, die sprach: Siehe da, die Hütte Gottes bei den Menschen! Und er wird bei ihnen wohnen, und sie werden sein Volk sein, und er selbst, Gott mit ihnen, wird ihr Gott sein; 4 und Gott wird abwischen alle Tränen von ihren Augen, und der Tod wird nicht mehr sein, noch Leid noch Geschrei noch Schmerz wird mehr sein; denn das Erste ist vergangen. 5 Und der auf dem Thron saß, sprach: Siehe, ich mache alles neu!

Der Trauergottesdienst soll die Angehörigen trösten, er richtet sich an diejenigen, die vom Tod eines bekannten Menschen betroffen sind. Er enthält alle Elemente, eines Evangelischen Gottesdienstes. Er beginnt in der Regel in der Trauerhalle bzw. in der Kirche und endet am offenen Grab, nachdem  der Sarg oder  die Urne abgesenkt worden sind. Im Trauergottesdienst wird der Gemeinde die Botschaft von der Auferstehung Jesu Christi von den Toten verkündigt. Daher ist er „Auferstehungsgottesdienst“. Gleichzeitig werden die wesentlichen Wendepunkte im Leben des Verstorbenen im Horizont eines Testabschnitts aus der Bibel vor Augen geführt. Der Trauergottesdienst besteht aus den Elementen jedes Evangelischen Gottesdienstes: Psalmgebet, Lesung, Predigt, Lied, Gebet, dazu kommt der Weg zum Grab und die  eigentliche Beisetzung. Auch diese sind immer noch Bestandteile des Gottesdienstes. Er endet mit dem Segen für die Lebenden am offenen Grab. Der Trauergottesdienst soll in Anwesenheit des toten Menschen stattfinden. Wenn eine Einäscherung gewünscht ist, sollte der Gottesdienst vorher am Sarg gehalten werden.

Im Beerdigungsgespräch geht es zunächst um die Klärung der Situation: Wie befinden sich die Angehörigen, wie gehen sie mit dem Verlust um? Hier steht ebenfalls der Trost aus Gottes Wort und Verheißung für die Angehörigen im Vordergrund. Wichtige Stationen im Leben des Verstorbenen, die wesentlichen Charakterzüge der Person, die Umstände des Todes werden gemeinsam besprochen und in das Gebet genommen. Ein Predigttext für den Gottesdienst wird festgelegt; wenn gewünscht, werden gemeinsam  ein Psalm und Lieder ausgesucht, die im Trauergottesdienst gesungen werden sollen.

Trauercafé

Mit Ihrer Trauer sollen Sie nicht allein bleiben. Einmal im Monat lädt die Evangelische Kirchengemeinde donnerstags in der Jakobuskirche zu einem Trauercafé zu Leben und Sterben ein. Bei Kaffee und Gebäck treffen Sie mit der Krankenschwester Doris Christian und Pfarrer Stefan Jansen-Haß zusammen – zu Gesprächen über Leben, Sterben, Tod und Auferstehung.

Trauercafé Jakobuskirche

WannEinmal im Monat, donnerstags
WoJakobuskirche, Brühl-Badorf
BegleitungDoris Christian & Pfr. Stefan Jansen-Haß

Aktuelle Termine & mehr zum Trauercafé →

(Wieder-)Eintritt in die Kirche

Eintritt oder Wiedereintritt in die Evangelische Kirche – wie geht das überhaupt?

  • Sie möchten zur Evangelischen Kirche dazugehören und denken über die Taufe nach?
  • Sie waren früher einmal evangelisch oder katholisch oder gehörtern zu einer anderen christlichen Kirche und möchten evangelisch sein?
  • Sie überlegen noch, ob das der richtige Schritt ist?

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu diesem Thema kurz zusammengefasst. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich einfach an Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer. Wir freuen uns auf jede Anfrage. Das Formular für die Wiederaufnahme steht als PDF zum Download bereit.

1. Wer kann überhaupt Mitglied der Evangelischen Kirche sein?

Jede Person kann zur Evangelischen Kirche dazugehören. Das garantiert das Recht der freien Religionsausübung in Deutschland. Nur kann man nicht zwei oder gar mehr Religionsgemeinschaften angehören: Man kann zum Beispiel nicht gelichzeitig Christ und Muslim sein, auch nicht gleichzeitig evangelisch und katholisch. Zur Kirche gehört man durch die Taufe auf den Namen Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes dazu. Wer schon gültig getauft ist, wird  nicht noch einmal getauft. Hier geschieht die Mitgliedschaft durch Aufnahme in die Evangelische Kirche. Bis zum 14. Lebensjahr können Eltern für ihre Kinder entscheiden. Wer älter ist als 14 Jahre, ist religionsmündig und kann über die Religionszugehörigkeit selber entscheiden.

Die Taufe wird in persönlichen Begegnungen individuell vorbereitet, der Eintritt oder Wiedereintritt kann erfolgen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

2. Was muss ich für einen Kircheneintritt unternehmen?

Der Eintritt ist bei jeder evangelischen Pfarrerin bzw. bei jedem evangelischen Pfarrer möglich.. In vielen Städten und Gemeinden gibt es spezielle Kircheneintrittsstellen, zum Beispiel an der Antoniterkirche in Köln in der Schildergasse. Ideal ist es aber, auf das Pfarramt zuzugehen, wo man wohnt, denn die Gemeinde, zu der man gehört, richtet sich nach dem Wohnort.

Im Gespräch wird in der Regel über die Motive des Eintritts oder Wiedereintritts gesprochen. Hier können auch Vorbehalte und Fragen geklärt werden, der Pfarrer oder die Pfarrerin wird sich bemühen, einen Einblick in die Strukturen der Kirche und Besonderheiten der Kirchengemeinde zu geben, um Enttäuschungen zu vermeiden. Hier kann alles offen angesprochen werden. Geistliche sind an die seelsorgerliche Schweigepflicht gebunden. Daraufhin kann der Aufnahmeantrag ausgefüllt und unterschrieben werden.

Von Pfarrerin oder Pfarrer wird angeboten, die Aufnahme in oder vor oder nach einem Gottesdienst in Anwesenheit von zwei Presbytern mit einer Segenszusage zu feiern. Dabei bekräftigt der bzw. die Aufzunehmende den Wunsch, nach seinen Möglichkeiten am Gemeindeleben und den Gottesdiensten teilzunehmen.

4. Was muss für einen Eintritt oder Wiedereintritt vorgelegt werden?

Der Aufnahmeantrag enthält persönliche Daten wie auch Tauf- und Konfirmationsdaten und –orte. Es hilft, wenn die Tauf- und gegebenenfalls die Konfirmationsurkunde mitgebracht werden. Wer aus einer christlichen Kirche ausgetreten ist, sollte die Austrittsbescheinigung mitbringen bzw. Austrittsdatum und – ort bennen. Im Anschluß an das Gespräch wird der Aufnahmeantrag vom Antragsteller und der Pfarrerin oder dem Pfarrer unterschrieben. Das Gemeindeamt erstellt ein Schreiben, das die zuständige Ortsgemeinde über den erfolgten Eintritt.

5. Und was dann?

Mit diesem Schreiben ist der Eintritt rechtskräftig. Sie müssen dann den Eintritt dem Einwohnermeldeamt mitteilen, damit Sie in der Gemeindekartei geführt werden.

6. Welche Rechte und Pflichten entstehen für mich durch den Eintritt?

Wer als getaufter Christ aufgenommen worden ist, hat das Recht, am Abendmahl teilzunehmen, und darf das Patenamt ausüben. Er oder sie hat, sofern älter als 16 Jahre, das Recht, an der Gemeindeversammlung teilzunehmen und hat Stimmrecht bei der Presbyterwahl. Religionsunmündige getaufte Kinder unter 14 Jahren erlangen diese Rechte durch die Konfirmation, sofern sie nicht zur Firmung mit einem ähnlichen Unterricht gegangen sind.

Wichtig ist: Wer zur Evangelischen Kirche gehört, muss sich auch nach seinen Möglichkeiten an den Kosten der kirchlichen Arbeit beteiligen. Wer Einkommenssteuer zahlen muss, muss auch Kirchensteuer zahlen. Die Kirchensteuer beträgt 9% von der Einkommensteuer.