Vorsitzender: Presbyter und Kirchmeister Peter Pfannkuche
Die Aufgaben des Stiftungsrats sind in § 8 der Stiftungssatzung festgelegt. Der Stiftungsrat hat im Rahmen dieser Satzung den Willen der Stifter so wirksam wie möglich zu erfüllen.
In diesem Sinne trägt er die Verantwortung für die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Aufstellung des Jahresabschlusses, stellt Zuwendungsbestätigungen aus und beschließt die Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens.
Das Presbyterium hat die folgenden Vertreter in den Stiftungsrat der Gruhl-Stiftung entsandt:
Pfarrer/innen


Kirchmeister

Aus dem Jugendausschuss

Aus dem Diakonieausschuss
